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Was wir tun

Pflichtaufgabe - Gewässerunterhaltung

Gewässerunterhaltung (Pflichtaufgabe)

Unterhaltungsmaßnahmen zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Abflusses, §52 Abs. 1 Satz 1 WG LSA.
Finanzierung durch die Unterhaltspflichtigen, bei Gewässern 2. Ordnung durch Beiträge.

Dazu gehören traditionelle Maßnahmen, wie:

  • Komplette Grundräumung
  • Beseitigungen von natürlichen Abflussstörungen wie Anlandungen, Sandbänken, Schlamm-, Geröll- und Sedimenttalablagerungen, umgestürzten Bäumen
  • Verfestigung des Böschungsfußes, Auffüllen besonders starker Eintiefungen, Abdichtungen einer Grabensohle
  • Einbau von Sohlgleiten
  • Abschrägen der Ufer
  • Komplette Mahd von Böschung und Sohle
  • Befestigung von Ufer und Sohle durch Lebendverbau und/oder toten Materialien
  • Pflanzen und Pflegen von Gehölzen
  • Böschungspflege, Pflege der Grasnarbe
  • Beseitigung von Uferabbrüchen, Ausspülungen
  • Bekämpfung von Bisam
  • Betrieb der Anlagen, die dem Wasserabfluss dienen

Pflichtaufgabe - Pflege und Entwicklung

Pflege und Entwicklung (Pflichtaufgabe)

Unterhaltsmaßnahmen zur Pflege und Entwicklung, §52 Abs. 1 Satz 2 WG LSA.
Finanzierung durch die Unterhaltspflichtigen, bei Gewässern 2. Ordnung durch Beiträge.

Zulassen von Entwicklungen und nicht eingreifen (eingeschränkte Unterhaltung).
Pflege durch:

  • Einseitige oder wechselseitige Mahd oder Schneisenkrautung
  • Partielle Beräumung nach Bedarf
  • Belassen von Wiederansiedlungspotential von Röhrichten, Kolken und Anlandungen
  • Bepflanzung der Böschung vorrangig an Südlagen zur Beschattung

Freiwillige Maßnahme - Gewässerausbau nach EU-WRRL

Gewässerausbau (Freiwillige Maßnahme)

Gewässerausbaumaßnahmen nach der EU-WRRL.
Realisierung über Förderung / Finanzierung 100%

Aktives Gestalten durch:

  • Rückbau bzw. Umbau von Anlagen im und am Gewässer (Verrohrungen, Wehre, Stauanlagen)
  • Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerbettführung (Entfernen von Wasserbausteinen, Wiederherstellung natürlicher Ufer und Uferrandstreifen)
  • Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft (Renaturierung begradigter Gewässerabschnitte)
  • Anlage von Gewässerentwicklungsflächen (Vorbereitung von Flächen für die natürliche Mäandrierung)

Initialmaßnahmen zur Gewässerentwicklung (z. B. durch Einbringen von Totholz oder anderen Störelementen)

Bildergallerie

Hier finden Sie eine kleine Bildergalerie aus unserer Verbandstätigkeit im Verbandsgebiet:

Grabenpflege
Unterhaltungstechnik
Gewässerpflege

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