Häufig gestellte Fragen
Wieso bin ich Mitglied in Ihrem Verband? Weil Sie Eigentümer eines Grundstückes in unserem Verbandsgebiet sind. Gemäß Wasserverbandsgesetz § 4 bzw. Sachsen-Anhalter Wassergesetz § 100 sind Sie dingliches Mitglied.
Wofür zahle ich den Beitrag? Durch die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung sowie die Bereitstellung und Unterhaltung der Anlagen die der Wasserabführung dienen, wird Ihr Grundstück vor Hochwasser geschützt und ermöglicht darauf zu wirtschaften und zu leben. Der Untere Bode-Verband hat die Aufgabe die Gewässer II. Ordnung zu unterhalten. Diese sind in einem amtlichen Verzeichnis festgelegt (siehe „Gewässer“). Die Entwässerung Ihres Grundstückes erfolgt in der Regel zunächst über ein Gewässer III. Ordnung. Für die Reinigung dieser Gewässer sind, soweit vorhanden, die Wasser- und Bodenverbände bzw. die Eigentümer des Gewässers zuständig. Die Gewässer III. Ordnung fließen dann in die Gewässer II. Ordnung, für die der Untere Bode-Verband zuständig ist.
Wer ist für die Entwässerung meines Grundstückes zuständig?
Sofern es Fragen zur Unterhaltung der Gewässer oder Entwässerungsprobleme entstehen, nehmen Sie bitte mit uns oder den zuständigen Wasser- und Bodenverbänden oder mit der Gemeinde Kontakt auf.